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Unsere Verbandsgemeinde Selters Ww
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes zur Waldbewirtschaftung

für die Forstreviere in der Verbandsgemeinde Selters

Haushaltssatzung 2024 des Zweckverbandes zur Waldbewirtschaftung für die Forstreviere in der Verbandsgemeinde Selters

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat mit Verfügung vom 28.03.2024, Abt. /Az. 2B22-1182-901-10 von der nachstehend aufgeführten Satzung Kenntnis genommen, sie - soweit genehmigungspflichtige Teile in der Haushaltssatzung enthalten sind - genehmigt und gegen die nicht genehmigungspflichtigen Teile der Satzung keine Bedenken gemäß § 24 Absatz 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) erhoben.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit vom 21.06.2024 bis 05.07.2024 in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, nach terminlicher Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Kevin Ott (Tel.: 02626/764-71), zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Selters, den 20.06.2024
gez. Axel Spiekermann
Verbandsvorsteher

Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Waldbewirtschaftung für die Forstreviere in der Verbandsgemeinde Selters für das Jahr 2024 vom 29.02.2024

Die Verbandsversammlung hat auf Grund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 21.12.2007 (GVBl. 2008 S. 1) in Verbindung mit §§ 7 und 10 des Zweckverbandsgesetzes vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) und des § 11 der Verbandsordnung des Zweckverbandes zur Waldbewirtschaftung für die Forstreviere in der Verbandsgemeinde Selters, vom 02.12.2015, in der zur Zeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

Jahresfehlbetrag auf

2. im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

Saldo aus den Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

Saldo aus den Ein- und Auszahlungen

us Finanzierungstätigkeit auf

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:

zinslose Kredite auf  —  0,00 €

verzinste Kredite auf  —  0,00 €

zusammen Kredite auf —  0,00 €.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf  —  0,00 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  —  0,00 €

§ 4

Festsetzung der reduzierten Holzbodenfläche

Die reduzierte Holzbodenfläche, zum 31.12.2022, wird wie folgt festgesetzt:

§ 5

Umlage der Mitgliedsgemeinden

Die Umlage der Personalkosten und Sachkosten für das Haushaltsjahr 2024 wird wie folgt festgesetzt:

§ 6

Umlage für Investitionen

Die Umlage der Investitionen für das Haushaltsjahr 2024 wird wie folgt festgesetzt:

§ 7

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Vorvorjahres  —  0,00 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. Vorjahres  —  0,00 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Haushaltsjahres  —  0,00 €

§ 8

Deckungsfähigkeit

Gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO sind die Ansätze für Aufwendungen innerhalb eines Teilergebnishaushalts gegenseitig deckungsfähig.

§ 9

Übertragbarkeit

Bei Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten bleiben die Ermächtigungen gemäß § 17 Abs. 2 GemHVO bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für Ihren Zweck bestehen.

56242 Selters, den 20.06.2024
(Siegel)
Axel Spiekermann
Verbandsvorsteher

Genehmigungsvermerk der Aufsichtsbehörde:

Gegen die Haushaltssatzung, des Zweckverbandes zur Waldbewirtschaftung für die Forstreviere in der Verbandsgemeinde Selters, für das Haushaltsjahr 2024, werden keine Bedenken erhoben.

Montabaur, den 28.03.2024
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 2B22 Az. 1182-901-10
I.A. Sarah Stendebach