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Unsere Verbandsgemeinde Selters Ww
Ausgabe 25/2025
Aus Stadt und Gemeinden
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Straßenreinigung

Ich möchte darauf hinweisen, dass Grundstückseigentümer verpflichtet sind, Gehweg und Rinnen zu reinigen. Hier ist insbesondere auf Bewuchs in den Rinnen zu achten.

Außerdem sind Sträucher, Hecken, Büsche und sonstiger Bewuchs so kurzzuhalten, dass sie nicht auf den Gehweg bzw. die Straße wachsen. Dies stellt eine besondere Gefährdung für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer dar.

Mir ist bewusst, dass es sich hier nur um einzelne Grundstücke handelt und der Großteil der Eigentümer seiner Verpflichtung nachkommt. Die betroffenen Grundstückseigentümer bitte ich um Beachtung.

Andreas Strüder, Ortsbürgermeister