Am Dienstag, dem 04.07.2023 findet eine öffentliche / nichtöffentliche Sitzung des Werkausschusses der VG Selters statt.
| Sitzungsort: | VG-Sitzungssaal Rathaus |
| Am Saynbach 5-7 |
| 56242 Selters |
| Sitzungsbeginn: | 18:00 Uhr |
Tagesordnung
| Nichtöffentlicher Teil | |
| 1. | Informationen des Bürgermeisters zu Auftragsvergaben |
| 2. | Informationen des Bürgermeisters zu Vorschlägen der Zentralen Vergabestelle |
| 3. | Verschiedenes / Mitteilungen, Anfragen, Anregungen |
| Öffentlicher Teil | |
| 4. | Machbarkeitsstudie "Erschließung von Grundwasser zur Erweiterung der Trinkwasserversorgung" a) Vorstellung der Machbarkeitsstudie b) Festlegung der weiteren Vorgehensweise |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigungsplanung zur Umsetzung von weiteren Optimierungsmaßnahmen aus der Potenzialstudie zur Kläranlage Selters |
| 6. | Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Selters - Optimierung des "vertikalen" Verbundes zwischen Versorgungsbereich West und Versorgungsbereich Mitte; Bauabschnitt 3: Neuverlegung Verbundleitung in der Schlossstraße Herschbach a) Vorstellung der Entwurfsplanung b) Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise |
| 7. | Informationen des Bürgermeisters zur Ausführung von Ermächtigungsbeschlüssen; Auftragsvergabe zur Kanalsanierung in partiell offener Bauweise in der Stadt Selters |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Kanalreinigung und Kanalinspektion in den Ortsgemeinden Hartenfels, Schenkelberg und Steinen einschließlich Verbindungssammler |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Auftragsvergabe zur Entschlammung und Klärschlammverwertung der belüfteten Teiche der stillgelegten Kläranlage Hartenfels |
| 10. | Beratung und Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Auftragsvergabe zur erstmaligen Herstellung der Wasserversorgungsanlagen und Abwasserbeseitigungseinrichtung zur Erschließung des Neubaugebietes "Glasacker" in der Ortsgemeinde Marienrachdorf |
| 11. | Verschiedenes / Mitteilungen, Anfragen, Anregungen |
Diese Bekanntmachung gilt zugleich als Unterrichtung der VG-Ratsmitglieder, die dem Ausschuss nicht angehören. Diese können gemäß § 46 Abs. 4 Satz 3 Gemeindeordnung (GemO) an der Ausschuss-Sitzung als Zuhörer teilnehmen.