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Unsere Verbandsgemeinde Selters Ww
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung - Jagdverpachtung

Der gemeinschaftliche Jagdbezirk Vielbach ist zum 01.04.2025 für die Dauer von acht Jahren zu verpachten. Es handelt sich um eine Niederwildjagd.

Jagdrevier Vielbach

Gesamtgröße

417 ha

Befriedete Fläche

22 ha

Bejagbare Fläche

395 ha

- davon Waldfläche

154 ha

- davon Feldfläche

241 ha

In den letzten drei Jagdjahren nachgewiesene Schalenwildabschüsse:

Die Jagdverpachtung erfolgt im Wege der öffentlichen Ausschreibung durch schriftliches Gebot.

Die nachfolgenden Pachtbedingungen für die Jagdverpachtung des GJB Vielbach gilt es zu beachten:

1) Der Jagdpächter sollte in der näheren Umgebung des Jagdbezirks beheimatet sein, da nur so die verantwortungsvolle Führung möglich ist. Die Anfahrt sollte sich daher auf max. 1 Stunde belaufen.

2) Um diese verantwortungsvolle Führung zu stärken, sollte zusätzlich ein Jagdaufseher in einem Umkreis von maximal 10 Kilometern beheimatet sein.

3) Von einer Deckelung des Wildschadens sieht die Verpächterin grundsätzlich ab.

4) Der Jagdpachtvertrag wird auf der Grundlage des Muster-Jagdpachtvertrages des Gemeinde- und Städtebundes angefertigt.

5) In Zeiten des Waldumbaus muss eine zielführende Zusammenarbeit mit Forst und Landwirtschaft gewährleistet sein.

6) Für Lagermöglichkeiten wie z.B. einen Kühl- und Zerlegeraum hat der Pächter/ die Pächterin selbst zu sorgen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie vom Sachbearbeiter Jagd und Forst der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Herrn Kevin Ott (kevin.ott@selters-ww.de), von Herrn Ortbürgermeister Ulrich Schneider (schneider-vielbach@t-online.de) oder dem Jagdvorsteher Herrn Randy Aller (randy.aller@gmx.de).

Angebote zur Jagdverpachtung im verschlossenen Umschlag senden Sie bitte bis spätestens 28.06.2024, 10.00 Uhr an:

Aufschrift: „Submission Jagdverpachtung GJB Vielbach“

Verbandsgemeindeverwaltung Selters

Fachbereich 1.2

z.Hd. Kevin Ott

Am Saynbach 5-7

56242 Selters

Im Gebot ist anzugeben:

1) Der vorgesehene Pachtpreis

2) Die Höhe der Waldwildschadenverhütungspauschale

3) Die Anzahl der jagdausübungsberechtigten Personen

4) Die Erreichbarkeit der Jagdausübungsberechtigten

5) Der Nachweis der Jagdpachtfähigkeit ist beizufügen!

Die Jagdgenossenschaft Vielbach behält sich als Verpächterin die Erteilung des Zuschlags vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden, noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.

Die Besichtigung des Jagdreviers ist nach vorheriger Absprache möglich.