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Unsere Verbandsgemeinde Selters Ww
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Rechtsverordnung

über die Freigabe eines Marktsonntages in der Stadt Selters am am Sonntag, den 07.07.2024

Aufgrund des § 12 Absatz 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte Rheinland-Pfalz (LMAMG) vom 03.04.2014 (GVBl. vom 17.04.2014), in der zurzeit geltenden Fassung, wird für die Stadt Selters folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

In der Stadt Selters dürfen

am Sonntag, den 07.07.2024

in der Zeit von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr Spezialmärkte nach § 6 LMAMG sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG durchgeführt werden.

§ 2

Die Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemäß § 13 des Ladenöffnungsgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung sind zu beachten.

Jugendliche, werdende oder stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.

§ 3

Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.

§ 4

Die Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Selters, den 19.06.2024
(Dienstsiegel)
Oliver Götsch, Bürgermeister