über die Freigabe eines Marktsonntages in der Stadt Selters am am Sonntag, den 07.07.2024
Aufgrund des § 12 Absatz 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte Rheinland-Pfalz (LMAMG) vom 03.04.2014 (GVBl. vom 17.04.2014), in der zurzeit geltenden Fassung, wird für die Stadt Selters folgende Rechtsverordnung erlassen:
In der Stadt Selters dürfen
am Sonntag, den 07.07.2024
in der Zeit von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr Spezialmärkte nach § 6 LMAMG sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG durchgeführt werden.
Die Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemäß § 13 des Ladenöffnungsgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung sind zu beachten.
Jugendliche, werdende oder stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.
Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.
Die Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.