Gemäß § 36 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der jeweils gültigen Fassung liegt die aufgestellte Vorschlagsliste der Schöffen vom 17.07.2023 bis 24.07.2023 im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters und bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5 - 7, Zimmer 304, während der Sprech- bzw. allgemeinen Publikumsstunden zu jedermanns Einsicht offen.