Die Verbandsversammlung hat auf Grund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden | Haushalts- jahr 2025 | Haushalts- jahr2026 |
| 1. im Ergebnishaushalt* | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 60.610,00 EUR | 35.640,00 EUR |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 60.610,00 EUR | 35.640,00 EUR |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt |
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 12.000,00 EUR | 12.000,00 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 12.000,00 EUR | 12.000,00 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
*Beträge ohne interne Leistungsverrechnung
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2025 beträgt 56.800,00 EUR, für das Haushaltsjahr 2026 33.250,00 EUR. Die Verteilung der Verbandsumlage auf die Verbandsmitglieder erfolgt entsprechend § 9 der Verbandsordnung bzw. Beschluss der Verbandsversammlung.
Die Umlage wird mit je einem Viertel zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Vorvorjahres — 68.640,49 EUR
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Vorjahres — 68.640,49 EUR
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Haushaltsjahres 2025 — 68.640,49 EUR
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Haushaltsjahres 2026 — 68.640,49 EUR
Hinweise:
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08.05.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan kann nach telefonischer Terminvereinbarung in der Zeit von Montag, den 21.07.2025 bis Dienstag, 29.07.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag — 08.00-12.00 Uhr
Dienstag — 08.00-12.00 Uhr — 13.30-16.00 Uhr
Mittwoch — 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag — 08.00-12.00 Uhr — 13.30-18.30 Uhr
Freitag — 08.00-12.00 Uhr
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Zimmer Nr. 118 eingesehen werden.