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Unsere Verbandsgemeinde Selters Ww
Ausgabe 29/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 der Verbandsgemeinde Selters

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat mit Verfügung vom 01.07.2026, Abt. / Az. 2B/22-1182-901-10 von der nachstehend aufgeführten Satzung Kenntnis genommen, sie - soweit genehmigungspflichtige Teile in der 1. Nachtragshaushaltssatzung enthalten sind - genehmigt und gegen die nicht genehmigungspflichtigen Teile der Satzung keine Bedenken gemäß § 24 Absatz 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) erhoben.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 liegt in der Zeit vom 17.07.2026 bis 31.07.2026 in der Verbandsgemeinde Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, nach terminlicher Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herrn Erhan Evrem (Tel.: 02626/764-400) zu jedermanns Einsicht offen.

Selters, 16.07.2026
In Vertretung:
Tobias Haubrich, Erster Beigeordneter

Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

1. Nachtragshaushaltssatzung 

der Verbandsgemeinde Selters für das Jahr 2026

vom 07.07.2026

Der Verbandsgemeinderat hat gemäß § 98 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Artikel I

§ 6 der Haushaltssatzung wird wie folgt geändert:

Festsetzung der Entgelte für die Benutzung und das Vorhalten der Einrichtungen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung:

2. Abwasserbeseitigung

Artikel II

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2026.

56242 Selters/WW., 07.07.2026 
Verbandsgemeindeverwaltung Selters/WW
In Vertretung:
Tobias Haubrich
Erster Beigeordneter

Genehmigungsvermerk der Aufsichtsbehörde:

Gegen die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Selters für das Haushaltsjahr 2026 werden keine Bedenken erhoben.

Montabaur, den 01.07.2026
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. / Az. 2B/22 - 1182-901-10
gez. Gabriele Wieland
Erste Kreisbeigeordnete