Einsichtnahme in die Entwürfe der
| a) | Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen |
| b) | Wirtschaftspläne 2023 der Verbandsgemeindewerke |
- Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen -
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Verbandsgemeinde sowie die Entwürfe der Wirtschaftspläne für das Jahr 2023 der Verbandsgemeindewerke liegen, gemäß § 97 I GemO, während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters bis zur Beschlussfassung über die Entwürfe durch den Verbandsgemeinderat, zur Einsichtnahme aus.
Vorschläge zu den genannten Planentwürfen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung durch die Einwohner der Verbandsgemeinde Selters bei der oben genannten Stelle schriftlich eingereicht werden. Der Verbandsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung 2023 und der Wirtschaftspläne 2023 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung am 07.02.2023 beraten und beschließen.
Für die Einwohner/innen gelten die Hygiene- und Schutzvorkehrungen der aktuell gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung. Das Tragen einer FFP2-Maske oder einer vergleichbaren Atemschutzmaske ist erforderlich.