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Unsere Verbandsgemeinde Selters Ww
Ausgabe 3/2025
Aus Stadt und Gemeinden
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Räum- und Streupflicht

Wer muss Schneeräumen und Streuen?

Zum Schneeräumen und Streuen ist der Straßenanlieger innerhalb der Ortslage verpflichtet. Straßenanlieger sind die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr einen Zugang haben. Besitzer sind insbesondere Mieter und Pächter, die das Grundstück ganz oder teilweise gebrauchen.

Wo muss geräumt und bei Glätte gestreut werden?

Die Gehwege müssen von Schnee geräumt und bei Glätte gestreut werden. Gehwege sind ausschließlich dem Fußgängerverkehr gewidmete Flächen ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand. Wenn kein Gehweg vorhanden ist, sind die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,50 m zu räumen und zu streuen.

Wohin mit dem Schnee?

Der geräumte Schnee ist auf dem restlichen Teil des Gehwegs, soweit der Platz dafür nicht ausreicht, am Rande der Fahrbahn, anzuhäufen. Die Straßenrinne und die Straßeneinläufe sind freizuhalten.

Auf Gehwegen nicht parken

Um einen reibungslosen Winterdienst zu ermöglichen, sollte der Weg für die Räumfahrzeuge, der mit dem Winterdienst beauftragten Firma, möglichst frei sein. Bitte achten Sie darauf, dass Pkws möglichst auf dem eigenen Grundstück und nicht auf dem Gehweg oder der Straße parken.

Kai Kohlenberg, Ortsbürgermeister