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Unsere Verbandsgemeinde Selters Ww
Ausgabe 30/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Bekanntmachung der Unteren Landwirtschaftsbehörde über genehmigungsbedürftige Verkaufsfälle von Landwirtschaftsflächen

Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Sessenhausen

Flur 11 — Nr. 23 — Landwirtschaftsfläche, Hinter dem Berg — 0,6524 ha

Flur 11 — Nr. 22 — Landwirtschaftsfläche, Hinter dem Berg — 0,1415 ha

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstü­cke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage nach Er­scheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bei der Kreisverwal­tung des Westerwaldkreises, Untere Landwirtschaftsbehörde, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur schriftlich bekunden.

Email: untere-landwirtschaftsbehoerde@westerwaldkreis.de