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Unsere Verbandsgemeinde Selters Ww
Ausgabe 31/2023
Aus Stadt und Gemeinden
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Bekanntmachung

Ortsgemeinde Freilingen

Geschäftsstelle:

- Umlegungsausschuss -

Vermessungs- und Katasteramt

Westerwald-Taunus

Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Verfahrensgrenze des Umlegungsverfahrens „Vorm Nussbaum – 1. Erweiterung“ an Außenanlieger

In der Gemarkung Freilingen wurden die Flurstücksgrenzen im Rahmen der Umlegung „Vorm Nussbaum – 1. Erweiterung“ durch den Umlegungsplan bestimmt und abgemarkt. Von der Abmarkung der neuen Baugrundstücke sind auch die nachfolgend aufgeführten, an das Verfahrensgebiet angrenzenden Flurstücke (Außenanlieger) betroffen.

Gemarkung

Flur

Flurstück

Freilingen

20

33

Zur Kennzeichnung der Grenzen der neuen Flurstücke im Umlegungsgebiet wurden in die Verfahrensgrenze des Umlegungsgebiets Grenzmarken in die gemeinsame Flurstücksgrenze mit den Außenanliegern eingebracht und / oder entbehrliche Grenzmarken entfernt.

Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572) zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (GVBl. S 448), werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten die Abmarkungsmaßnahmen öffentlich bekannt gegeben.

Die Verwaltungsentscheidung ist in der Zeit vom 17. August 2023 bis 18. September 2023 beim Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Freilingen, Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, in den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung und die Skizze können auch im Internet unter

https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen/

eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung (Abmarkungsmaßnahme) kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch kann

-

in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder

-

schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Freilingen, Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg

erhoben werden.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Vorsitzende des Umlegungsausschusses
Westerburg, den 28.07.2023