Gemäß § 1 der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen sind die Eltern bzw. Sorgeberechtigten verpflichtet, ihre Kinder bis spätestens 30.09.2024 bei der zuständigen Grundschule zum Schulbesuch anzumelden.
Es müssen alle Kinder angemeldet werden, die vor dem 01. September 2025 ihren 6. Geburtstag haben bzw. hatten, sofern sie nicht schon die Schule besuchen.
Die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt auch dann an der zuständigen Grundschule oder an der zuständigen Sonderschule, wenn ein Kind nach Wunsch der Eltern eine Schwerpunktschule für Integration besuchen soll.
Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Die Grundschule Marienrachdorf sowie die Grundschule Selters bitten zusätzlich um ein Passfoto des Kindes.
Für Anmeldungen, die nur durch einen Sorgeberechtigten durchgeführt werden, wird eine Vollmacht des 2. Sorgeberechtigten benötigt. Sollte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht haben, muss hier zwingend der Familienbeschluss des Amtsgerichtes vorgelegt werden.
Die Eltern unterrichten die Schule bei der Anmeldung über eine offensichtliche oder vermutete Beeinträchtigung des Kindes.
Die Anmeldung der „Kann-Kinder“ erfolgt im Februar 2025.
mit den Ortsgemeinden Maxsain (einschl. Ortsteil Zürbach), Nordhofen, Quirnbach, Vielbach und Stadt Selters
Montag, den 02.09.2024 bis Freitag, den 06.09.2024
jeweils von 09.00 bis 12.30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung unter 02626/920100 oder sekretariat@grundschule-selters.de
mit den Ortsgemeinden Ewighausen, Freilingen, Hartenfels, Herschbach, Rückeroth, Schenkelberg, Steinen, Weidenhahn und Wölferlingen
Den Eltern bzw. Sorgeberechtigten der einzuschulenden Kinder wird der Anmeldetermin schriftlich mitgeteilt.
mit den Ortsgemeinden Ellenhausen, Freirachdorf, Goddert, Krümmel, Marienrachdorf, Maroth und Sessenhausen
Den Eltern bzw. Sorgeberechtigten der einzuschulenden Kinder wird der Anmeldetermin schriftlich mitgeteilt.