Einsichtnahme in die Entwürfe der
| a) | 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 der Verbandsgemeinde Selters |
| b) | Wirtschaftsplan 2022 -Eigenbetrieb Kalte Nahwärme- der Verbandsgemeindewerke |
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 der Verbandsgemeinde Selters sowie der Entwurf des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Kalte Nahwärme für das Jahr 2022 der Verbandsgemeindewerke liegen, gemäß § 97 I GemO, während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters zur Einsichtnahme für die Einwohner/innen aus.
Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und zu dem genannten Entwurf des Wirtschaftsplanes sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen vom 02.09.2022 bis 16.09.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters durch die Einwohner/innen schriftlich einzureichen.
Für die Einwohner/innen gelten die Hygiene- und Schutzvorkehrungen der aktuell gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung. Das Tragen einer FFP2-Maske oder einer vergleichbaren Atemschutzmaske ist erforderlich.