a) 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Verbandsgemeinde Selters
b) 1. Nachtragsstellenplan der Eigenbetriebe der Verbandsgemeindewerke
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 der Verbandsgemeinde Selters sowie der Entwurf des 1. Nachtragsstellenplanes der Eigenbetriebe der Verbandsgemeindewerke liegen, gemäß § 97 I GemO, während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters zur Einsichtnahme für die Einwohner/innen aus.
Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und zu dem genannten Entwurf des Nachtragsstellenplanes sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen vom 01.09.2023 bis 15.09.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters durch die Einwohner/innen schriftlich einzureichen.