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Unsere Verbandsgemeinde Selters Ww
Ausgabe 37/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Montabaur, Kirchstraße 45, 56410 Montabaur, gibt als zuständige Wasserbehörde folgendes bekannt:

Im Rahmen des Verfahrens auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser - wie nachfolgend aufgeführt - 

Fassungsart / Bezeichnung — Quelle Wölferlingen/Am Himmrich

WFG-Nr. — 303 053 682

Gemarkung — Wölferlingen

Flur — 44

Flurstück — 4774

m³/a — 115.000

durch den Antragsteller, Verbandsgemeinde Selters, Verbandsgemeindewerke, Am Saynbach 5 - 7, 56242 Selters, wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt.

Die im Rahmen des Erlaubnisverfahrens erfolgte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. den Kriterien gem. Anlage 3 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Montabaur, den 02.09.2026
Im Auftrag
gez. Erica Wüst