Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Montabaur, Kirchstraße 45, 56410 Montabaur, gibt als zuständige Wasserbehörde folgendes bekannt:
Im Rahmen des Verfahrens auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser - wie nachfolgend aufgeführt -
Fassungsart / Bezeichnung — Quelle Wölferlingen/Am Himmrich
WFG-Nr. — 303 053 682
Gemarkung — Wölferlingen
Flur — 44
Flurstück — 4774
m³/a — 115.000
durch den Antragsteller, Verbandsgemeinde Selters, Verbandsgemeindewerke, Am Saynbach 5 - 7, 56242 Selters, wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt.
Die im Rahmen des Erlaubnisverfahrens erfolgte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. den Kriterien gem. Anlage 3 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.