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Unsere Verbandsgemeinde Selters Ww
Ausgabe 39/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Kellerdecke: Eine Dämmung lohnt sich häufig

Ist die Decke eines unbeheizten Kellers nicht gedämmt, gibt das Erdgeschoss permanent Wärme über den Fußboden ab. Das ist noch bei vielen älteren Häusern der Fall und zeigt sich an erhöhten Heizkosten und Fußkälte im Erdgeschoss.

Dabei ist die Dämmung der Kellerdecke eine der wirtschaftlichsten Energiesparmaßnahmen, da die Materialkosten vergleichsweise niedrig ausfallen.

Wer sich selbst an der Dämmung versuchen will, arbeitet am besten mit fertigen Kellerdecken-Dämmplatten, die von unten an die Decke geklebt werden. Verlaufen an der Kellerdecke Installationen, werden mehrere Dämmplatten verwendet und schichtweise aufgebracht, sodass die Rohre in die Dämmung eingearbeitet werden können. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Kellerräume hoch genug sind und dass keine Fenster oder Türen dicht unterhalb der Decke anschließen. Unebene Kellerdecken benötigen eine Unterkonstruktion, auf der das Material angebracht wird. Dabei sollten Fugen und Anschlüsse luftdicht verschlossen werden, damit sich die Dämmwirkung nicht verringert. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) darf der Wärmeverlust der gedämmten Kellerdecke einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Dazu sollten die Dämmplatten meist eine Dicke von zehn bis zwölf Zentimetern haben, abhängig von der Dämmwirkung des Materials. Wird noch besser gedämmt, können staatliche Zuschüsse beantragt werden.

Für weitere Informationen zum Thema Dämmung findet am Mittwoch, 8. Oktober, um 18.00 Uhr das kostenlose Webseminar „Energetische Gebäudesanierung - Schritt für Schritt“ der Verbraucherzentrale statt. Die Anmeldung erfolgt unter

www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp

Zu den Details der Kellerdämmung und zu allen Fragen des Energiesparens im Alt- und Neubau beraten außerdem die unabhängigen Energieberater:innen der Verbraucherzentrale kostenfrei nach Terminvereinbarung.

Der Energieberater hat am Mittwoch, dem 15. Oktober, von 15 bis 18 Uhr Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung in Selters, Am Saynbach 5-7 in Raum 005 im Erdgeschoss. Anmeldung unter Tel. 02626 764-51.