Durch eine Änderung der Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz (LBauO) sind ab dem 01.01.2026 Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung, Bauvoranfragen und Abweichungsanträge grundsätzlich direkt bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Genehmigungsbehörde einzureichen. Anträge nach § 67 LBauO, also sog. Freistellungsverfahren, sind nach wie vor bei der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.