Die Bestellung erfolgt über das Formular der Verbandsgemeindeverwaltung Selters oder online über die Homepage der VG. Die Veröffentlichung des Bestellformulars sowie der Preise erfolgt hier im Mitteilungsblatt.
Die verbindliche Bestellung muss bis zum 31.10.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters (online oder postalisch) eingegangen sein oder kann bis zum genannten Termin auch bei mir abgegeben werden (Hinweis: eine telefonische oder mündliche Bestellung ist nicht möglich). Spätere Bestellungen können keine Berücksichtigung mehr finden. Die Abgabe für den Eigenbedarf erfolgt in haushaltsüblichen Mengen. Der Gesamteinschlag orientiert sich an einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung.
Bitte beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt der VG Selters. In diesem Jahr wird voraussichtlich Laubhartholz (Buche/Hainbuche, Esche, Ahorn, Eiche, Kirsche) angeboten. Das Brennholz kann jedoch nur nach Liefermöglichkeit des jeweiligen Betriebes zur Verfügung gestellt werden. Das Brennholz wird im Laufe des Jahres 2025 bereitgestellt. Betriebs- und witterungsbedingt kann es zu deutlichen Verzögerungen kommen.
Aus sicherheitsrechtlichen Gründen muss der Brennholzkäufer eigenverantwortlich versichern, dass er, oder die von ihm mit der Aufarbeitung des Holzes beauftragte Person, über die notwendige Sachkunde im Umgang mit der Motorsäge verfügt. Der Sachkundenachweis ist der Bestellung in Kopie beizulegen.