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Unsere Verbandsgemeinde Selters Ww
Ausgabe 40/2024
Aus Stadt und Gemeinden
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Straßenreinigungspflicht

Aus aktuellem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass gemäß der Ortssatzung jeder Grundstückseigentümer verpflichtet ist, Gehwege und Rinnen zu reinigen. Insbesondere ist der Bewuchs in den Rinnen zu entfernen, dies gilt vor allem auch für unbebaute bzw. nicht bewohnte Grundstücke, was besonders beim immer häufiger vorkommenden Starkregen sehr wichtig ist, damit das Oberflächenwasser ungehindert abfließen kann.

Außerdem sind Sträucher, Hecken, Büsche oder sonstiger Bewuchs so zurückzuschneiden, dass sie nicht in den Gehweg bzw. auf die Straße hineinragen und so eine Gefahr für Fußgänger und sonstige Verkehrsteilnehmer darstellen.

Es handelt sich hierbei wohlweislich nur um einzelne Grundstücke, der überwiegende Teil der Eigentümer kommt seinen Verpflichtungen nach.

Die betroffenen Grundstückseigentümer bitte ich um Beachtung.

Bodo Weinmann, Ortsbürgermeister