Entwurf des 1. Wirtschaftsplanes 2023 des Zweckverbandes Abwassergruppe Holzbach
Der Entwurf des 1. Wirtschaftsplanes 2023 des Zweckverbandes Abwassergruppe Holzbach mit Anlagen wurde am 13.10.2022 den Verbandsmitgliedern zugeleitet. Den Einwohnern im Bereich des Zweckverbandes Abwassergruppe Holzbach wird hiermit die Möglichkeit der Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit vom 20. Oktober 2022 bis 09. November 2022,
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Zimmer 105, und
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, Zimmer 310
gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung gegeben.
Vorschläge zum Entwurf des 1. Wirtschaftsplanes 2023 oder seinen Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung durch die Einwohner bei den oben genannten Stellen schriftlich eingereicht werden. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwassergruppe Holzbach wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Satzung zum 1. Wirtschaftsplan über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.