(gilt für die Stadt Selters und alle verbandsangehörigen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Selters)
Entwurf der Haushaltssatzung 2024
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2024, des Zweckverbandes zur Waldbewirtschaftung für die Forstreviere in der Verbandsgemeinde Selters, liegt, gemäß § 97 Abs. 1 GemO, in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, nach terminlicher Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Kevin Ott (Tel.: 02626/764-71), zur Einsichtnahme für die Einwohner/innen der Mitgliedsgemeinden Selters, Herschbach, Maxsain, Marienrachdorf, Hartenfels, Freilingen, Weidenhahn, Schenkelberg, Freirachdorf, Sessenhausen, Wölferlingen, Vielbach, Nordhofen, Rückeroth, Quirnbach, Goddert, Ellenhausen, Steinen, Krümmel, Ewighausen und Maroth aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen, vom 20.10.2023 bis 03.11.2023, ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters durch die Einwohner/innen schriftlich einzureichen.