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Unsere Verbandsgemeinde Selters Ww
Ausgabe 42/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Zweckverband Wald: Entwurf der Haushaltssatzung 2024

Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes zur Waldbewirtschaftungfür die Forstreviere in der Verbandsgemeinde Selters

(gilt für die Stadt Selters und alle verbandsangehörigen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Selters)

Entwurf der Haushaltssatzung 2024

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2024, des Zweckverbandes zur Waldbewirtschaftung für die Forstreviere in der Verbandsgemeinde Selters, liegt, gemäß § 97 Abs. 1 GemO, in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, nach terminlicher Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Kevin Ott (Tel.: 02626/764-71), zur Einsichtnahme für die Einwohner/innen der Mitgliedsgemeinden Selters, Herschbach, Maxsain, Marienrachdorf, Hartenfels, Freilingen, Weidenhahn, Schenkelberg, Freirachdorf, Sessenhausen, Wölferlingen, Vielbach, Nordhofen, Rückeroth, Quirnbach, Goddert, Ellenhausen, Steinen, Krümmel, Ewighausen und Maroth aus.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen, vom 20.10.2023 bis 03.11.2023, ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters durch die Einwohner/innen schriftlich einzureichen.

Selters, den 19.10.2023
Axel Spiekermann, Verbandsvorsteher