(gilt für die Stadt Selters und alle verbandsangehörigen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Selters)
Entwurf der Haushaltssatzung 2025
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2025, des Zweckverbandes zur Waldbewirtschaftung für die Forstreviere in der Verbandsgemeinde Selters, liegt, gemäß § 97 Abs. 1 GemO, in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, nach terminlicher Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Kevin Ott (Tel.: 02626/764-71), zur Einsichtnahme für die Einwohner/innen der Mitgliedsgemeinden Selters, Herschbach, Maxsain, Marienrachdorf, Hartenfels, Freilingen, Weidenhahn, Schenkelberg, Freirachdorf, Sessenhausen, Wölferlingen, Vielbach, Nordhofen, Rückeroth, Quirnbach, Goddert, Ellenhausen, Steinen, Krümmel, Ewighausen und Maroth aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen, vom 25.10.2024 bis 08.11.20224, ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters durch die Einwohner/innen schriftlich einzureichen.