Zu Beginn der kalten Jahreszeit möchten wir darauf hinweisen, dass die Abnehmer nach den Rechtsvorschriften und Vertragsbedingungen der Verbandsgemeinde Selters für den Frostschutz an den Verbrauchsleitungen und Wasserzähler selbst verantwortlich sind.
Wir raten deshalb, nicht benötigte Leitungen, zum Beispiel im Garten, an Terrassen und Garagen jetzt zu entleeren, um Frostschäden vorzubeugen, und den erstattungspflichtigen Austausch eines durch Frosteinwirkung zerstörten Wasserzählers zu vermeiden.
Die Einführungsstelle der Hausanschlussleitung und der Wasserzähler selbst müssen gegen Frosteinwirkung geschützt werden. Hierzu eignen sich am besten trockene Dämmstoffe, wie zum Beispiel Glaswolle, Säcke oder Schaumstoffe. Achten Sie besonders in Neubauten auf einen wirksamen Frostschutz, wenn die Räumlichkeiten noch nicht beheizt, aber bereits mit Frischwasser versorgt werden.
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