Titel Logo
Unsere Verbandsgemeinde Selters Ww
Ausgabe 45/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 der Verbandsgemeinde Selters und Wirtschaftsplan des Betriebszweiges “Kalte Nahwärme“ des Eigenbetriebes der Verbandsgemeinde Selters

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat mit Verfügung vom 28.10.2022, Abt. / Az. 2B/22-1182-901-00 von der nachstehend aufgeführten Satzung Kenntnis genommen, sie - soweit genehmigungspflichtige Teile in der 1. Nachtragshaushaltssatzung enthalten sind – genehmigt und gegen die nicht genehmigungspflichtigen Teile der Satzung keine Bedenken gemäß § 24 Absatz 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) erhoben.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 und der Wirtschaftsplan des Betriebszweiges “Kalte Nahwärme“ des Eigenbetriebes liegt in der Zeit vom 11.11.2022 bis 25.11.2022 in der Verbandsgemeinde Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, nach terminlicher Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herrn Erhan Evrem (Tel.: 02626/764-55) zu jedermanns Einsicht offen.

Für die Einwohner/innen gelten die Hygiene- und Schutzvorkehrungen der aktuell gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist erforderlich.

Selters, 10.11.2022 — gez. Klaus Müller
Bürgermeister

Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Verbandsgemeinde Selters für das Jahr 2022 vom 03.11.2022

Der Verbandsgemeinderat hat gemäß § 98 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Artikel I

§ 5 der Haushaltssatzung wird wie folgt geändert:

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen:

Für den Eigenbetrieb “Verbandsgemeindewerke (Betriebszweige Wasser, Abwasser und Kalte Nahwärme) werden in den Wirtschaftsplänen festgesetzt auf:

1. der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser

Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser

Sondervermögen Eigenbetrieb Kalte Nahwärme

zusammen

2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser

Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser

Sondervermögen Eigenbetrieb Kalte Nahwärme

zusammen

3. Verpflichtungsermächtigungen

Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich

Investitionskredite aufgenommen werden müssen

Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich

Investitionskredite aufgenommen werden müssen

Sondervermögen Eigenbetrieb Kalte Nahwärme

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich

Investitionskredite aufgenommen werden müssen

zusammen

Artikel II

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2022 in Kraft.

56242 Selters/WW., 03.11.2022  — Klaus Müller
Verbandsgemeindeverwaltung Selters/WW — Bürgermeister

Genehmigungsvermerk der Aufsichtsbehörde:

Gegen die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Selters für das Haushaltsjahr 2022 und den Wirtschaftsplan des Betriebszweiges “Kalte Nahwärme“ des Eigenbetriebes werden keine Bedenken erhoben.

Montabaur , den 28.10.2022 — Gez. Achim Schwickert
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises — Landrat
Abt. / Az. 2B/22 – 1182-901-00 —