Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat mit Verfügung vom 28.10.2022, Abt. / Az. 2B/22-1182-901-00 von der nachstehend aufgeführten Satzung Kenntnis genommen, sie - soweit genehmigungspflichtige Teile in der 1. Nachtragshaushaltssatzung enthalten sind – genehmigt und gegen die nicht genehmigungspflichtigen Teile der Satzung keine Bedenken gemäß § 24 Absatz 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) erhoben.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 und der Wirtschaftsplan des Betriebszweiges “Kalte Nahwärme“ des Eigenbetriebes liegt in der Zeit vom 11.11.2022 bis 25.11.2022 in der Verbandsgemeinde Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, nach terminlicher Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herrn Erhan Evrem (Tel.: 02626/764-55) zu jedermanns Einsicht offen.
Für die Einwohner/innen gelten die Hygiene- und Schutzvorkehrungen der aktuell gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist erforderlich.
Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Verbandsgemeinderat hat gemäß § 98 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Artikel I
§ 5 der Haushaltssatzung wird wie folgt geändert:
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen:
Für den Eigenbetrieb “Verbandsgemeindewerke (Betriebszweige Wasser, Abwasser und Kalte Nahwärme) werden in den Wirtschaftsplänen festgesetzt auf:
| gegenüber | veränderte | nunmehr | |
| bisher | um | festgesetzt | |
| Euro | Euro | auf Euro | |
| 1. der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | |||
| Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser | 2.186.500 | 0 | 2.186.500 |
| Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser | 4.929.570 | 0 | 4.929.570 |
| Sondervermögen Eigenbetrieb Kalte Nahwärme | 0 | 0 | 0 |
| zusammen | 7.116.070 | 0 | 7.116.070 |
| gegenüber | veränderte | nunmehr | |
| bisher | um | festgesetzt | |
| Euro | Euro | auf Euro | |
| 2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung | |||
| Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser | 300.000 | 0 | 300.000 |
| Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser | 400.000 | 0 | 400.000 |
| Sondervermögen Eigenbetrieb Kalte Nahwärme | 0 | 300.000 | 300.000 |
| zusammen | 700.000 | 300.000 | 1.000.000 |
3. Verpflichtungsermächtigungen
| Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser | 0 | 0 | 0 |
| darunter: Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen | 0 | 0 | 0 |
| Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser | 0 | 0 | 0 |
| darunter: Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen | 0 | 0 | 0 |
| Sondervermögen Eigenbetrieb Kalte Nahwärme | 0 | 1.092.000 | 1.092.000 |
| darunter: Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen | 0 | 292.000 | 292.000 |
| zusammen | 0 | 1.092.000 | 1.092.000 |
Artikel II
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2022 in Kraft.
Genehmigungsvermerk der Aufsichtsbehörde:
Gegen die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Selters für das Haushaltsjahr 2022 und den Wirtschaftsplan des Betriebszweiges “Kalte Nahwärme“ des Eigenbetriebes werden keine Bedenken erhoben.