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Unsere Verbandsgemeinde Selters Ww
Ausgabe 45/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit 1. Nachtragsstellenplan der Verbandsgemeinde Selters

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat mit Verfügung vom 17.10.2023, Abt. / Az. 2B/22-1182-901-10 von der nachstehend aufgeführten Satzung Kenntnis genommen, sie - soweit genehmigungspflichtige Teile in der 1. Nachtragshaushaltssatzung enthalten sind - genehmigt und gegen die nicht genehmigungspflichtigen Teile der Satzung keine Bedenken gemäß § 24 Absatz 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) erhoben.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit 1. Nachtragsstellenplan der Verbandsgemeinde Selters liegt in der Zeit vom 10.11.2023 bis 24.11.2023 in der Verbandsgemeinde Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, nach terminlicher Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herrn Erhan Evrem (Tel.: 02626/764-55) zu jedermanns Einsicht offen.

Selters, 09.11.2023
Oliver Götsch, Bürgermeister

Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Selters für das Jahr 2023 vom 30.10.2023

Der Verbandsgemeinderat hat gemäß § 98 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Artikel I

§ 6 der Haushaltssatzung wird wie folgt geändert:

Festsetzung der Entgelte für die Benutzung und das Vorhalten der Einrichtungen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung:

Artikel II

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2023.

56242 Selters/WW., 30.10.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Selters/WW
Oliver Götsch, Bürgermeister

Genehmigungsvermerk der Aufsichtsbehörde:

Gegen die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit 1. Nachtragsstellenplan der Verbandsgemeinde Selters werden keine kommunalaufsichtliche Bedenken erhoben.

Montabaur, den 17.10.2023
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. / Az. 2B/22 - 1182-901-10
Achim Schwickert, Landrat