Titel Logo
Unsere Verbandsgemeinde Selters Ww
Ausgabe 46/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

2. Wirtschaftssatzung 2022 des Zweckverbandes Abwassergruppe Holzbach

für das Wirtschaftsjahr 2022

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwassergruppe Holzbach hat aufgrund des § 7 Absatz 1 Nr. 8 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der Fassung vom 02.03.2017 (GVBl. S. 22) in Verbindung mit den §§ 95 ff und § 24 GemO vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) - zuletzt geändert mit Gesetz vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21) - und § 9 seiner Verbandsordnung vom 01.02.1989 in Verbindung mit §§ 15 ff der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz - EigAnVO - vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373) am 27.09.2022 folgende Wirtschaftssatzung beschlossen; diese wird, nachdem die Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion Trier - als Aufsichtsbehörde - mit Schreiben vom 13.10.2022 mitgeteilt hat, sie werde Bedenken wegen Rechtsverletzung nicht geltend machen, hiermit öffentlich bekannt gemacht:

§ 1

Der 2. Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf

1. im Erfolgsplan

Erträge 750.500,00 €

Aufwendungen 750.500,00 €

2. im Vermögensplan

Einnahmen 463.000,00 €

Ausgaben 463.000,00 €

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen werden nicht erforderlich.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden festgesetzt:

Für das Wirtschaftsjahr 2023 165.000,00 €

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden kann,

wird festgesetzt auf 100.000,00 €

§ 5

Die Umlage, die der Zweckverband zur Deckung seiner Aufwendungen von den Verbandsmitgliedern erhebt, wird auf 743.100,00 €

festgesetzt. Die hierauf zu den Fälligkeitsterminen 1.1, 1.4 und 1.7.2022 aufgrund der Festsetzungen des1. Wirtschaftsplanes gezahlte Abschläge bleiben unverändert.Die Höhe des 4. Abschlages der Verbandsumlage zum 1.10.2022 ergibt sich aus den Festsetzungendes vorliegenden 2. Wirtschaftsplanes.

Dierdorf, 04.11.2022 — (DS) Manuel Seiler
Zweckverband Abwassergruppe Holzbach — Verbandsvorsteher

Hinweis:

1.

Der 2. Wirtschaftsplan 2022 liegt jedermann zur Einsichtnahme während der Dienststunden vom 21. November 2022 bis 08. Dezember 2022

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Zimmer 105, und

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, Zimmer 310

öffentlich aus.

2.

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) Ausschließungsgründe (§ 22 Gemeindeordnung) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung der Sitzung der Zweckverbandsversammlung (§ 34 Gemeindeordnung)

bei der Beratung und Beschlussfassung über diese Wirtschaftssatzung ist gemäß § 7 Absatz 1 des Zweckverbandsgesetzes in Verbindung mit § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Zweckverband Abwassergruppe Holzbach, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, geltend gemacht wird.

Dierdorf, 04.11.2022 — (DS) Manuel Seiler
Zweckverband Abwassergruppe Holzbach — Verbandsvorsteher