Am Montag, den 04.12.2023 findet um 19.30 Uhr im Backeshaus in der Ringstr. 2 in Marienrachdorf, eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Marienrachdorf statt. Stimmberechtigt sind alle Grundstückseigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Marienrachdorf nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht, oder nicht ausgeübt werden darf, sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.
Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen. Die Genossenschaftsversammlung ist nicht öffentlich. Die Jagdgenossen können bis zu einer Woche vor der Versammlung Erweiterungen der Tagesordnung einreichen.
Tagesordnung:
| 1. | Kassenbericht und Entlastung des Vorstands |
| 2. | Ersatzwahl des Jagdvorstands |
| 3. | Jagdpachtangelegenheiten |
| 4. | Verschiedenes |