Entwurf der Haushaltssatzung 2025
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2025 des Kindergartenzweckverbandes Schenkelberg liegt, gemäß § 97 Abs. 1 GemO, in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, nach terminlicher Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Kevin Ott (Tel.: 02626/764-71), zur Einsichtnahme für die Einwohner/innen der Mitgliedsgemeinden Schenkelberg, Hartenfels, Steinen und Rückeroth aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen, vom 15.11.2024 bis 29.11.2024, ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters durch die Einwohner/innen schriftlich einzureichen.