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Unsere Verbandsgemeinde Selters Ww
Ausgabe 46/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Bekanntmachung der Unteren Landwirtschaftsbehörde über genehmigungsbedürftige Verkaufsfälle von Landwirtschaftsflächen

Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehendem Grundstück ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Freirachdorf

Flur 09

Nr. 11

Landwirtschaftsfläche Auf der Hohl

0,5668 ha

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstü­ckes interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens zehn Tage nach Er­scheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bei der Kreisverwal­tung des Westerwaldkreises, Untere Landwirtschaftsbehörde, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur schriftlich bekunden.

E-Mail: untere-landwirtschaftsbehoerde@westerwaldkreis.de