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Unsere Verbandsgemeinde Selters Ww
Ausgabe 48/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Berechnung der Schmutzwassergebühr 2022

Abzüge für Viehhaltung

Für die Berechnung der Schmutzwassermenge wird der Wasserverbrauch zugrundegelegt. Soweit Wasser nicht der Abwasserbeseitigungsanlage zugeführt wird, kann der Gebührenschuldner eine entsprechende Absetzung beantragen (§ 20 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung). Aus abrechnungstechnischen Gründen ist der Antrag bis zum 31.12.2022 einzureichen.

Sofern die nicht zugeführte Wassermenge nicht durch einen geeichten Wasserzähler oder Abwassermesser nachgewiesen werden kann, werden nach § 20 Abs. 5 - 6 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung vom 12.12.2018 für die Viehhaltung bei der Bemessung der Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung je Großvieheinheit und Jahr auf Antrag 12 cbm abgesetzt.

Maßgebend ist das am 04. Dezember 2022 gehaltene Vieh.

Bei einer Absetzung müssen dabei jedoch 35 cbm je Haushaltsangehörigen und Jahr bei der Gebührenberechnung verbleiben.

Sollte Ihnen eine Absetzung aufgrund der Viehhaltung gewährt werden, entfällt der pauschale Nachlass von 10 v.H. der Wassermenge, der ohne besonderen Nachweis und Antrag jedem Gebührenschuldner gewährt wird.

Bitte verwenden Sie den im Mitteilungsblatt abgedruckten Vordruck.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel.: Fr. Fülla 02626/764-81 und Frau Göbler 02626/764-44).

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