1. Beratung und Beschlussfassung der Ortsgemeinde Freilingen über die Hebesatzsatzung zur Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern und der Hundesteuer ab dem Jahr 2023
Der Gemeinderat beschließt, die Hebesatzsatzung zur Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern und der Hundesteuer ab dem 01.01.2023 für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt:
| - | Grundsteuer A: | von 300 % auf 345 % |
| - | Grundsteuer B: | von 365 % auf 465 % |
| - | Gewerbesteuer: | von 365 % auf 380 % |
| - | Erster Hund | 25,00 € |
| - | Zweiter Hund | 40,00 € |
| - | Jeder weitere Hund | 60,00 € |
| - | Erster gefährlicher Hund | 200,00 € |
| - | Zweiter gefährlicher Hund | 300,00 € |
| - | Jeder weitere gefährliche Hund | 450,00 € |
2. Widmung der Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr
Der Gemeinderat beschließt, die in der Sitzung genannten Verkehrsanlagen gem. § 36 Abs. 1 LStrG dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
3. Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von öffentlichen Verkehrsanlagen
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen nach § 10 a des rheinland-pfälzischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Ausbaubeitragssatzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen - ABS wkB) in der vorgelegten Form mit einer Anpassung.
4. Verschonungssatzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von öffentlichen Verkehrsanlagen
Der Gemeinderat beschließt die Verschonungssatzung in der vorgelegten Fassung.
5. Bekanntgabe einer Eilentscheidung
Anlässlich eines Beigeordnetengespräches am 26.09.2022, wurde im Einvernehmen mit dem Ersten Beigeordneten Meik Sanner und dem Beigeordneten Roger Koch per Eilentscheidung beschlossen, den Auftrag für die Beschichtung der Bodenplatte in der Bushaltestelle am Parkplatz an die Firma Krämer, Welterod, zu vergeben.
6. Verschiedenes
Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Thomas Kloft, informierte über allgemeine örtliche Themen.
7. Einwohnerfragestunde
Es wurden keine Fragen gestellt.
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil (Top 8) wurde über eine Auftragsvergabe informiert.
9. Beratung und Beschlussfassung der Auftragsvergabe zur Maßnahme "Entwässerungsgraben und Durchlass" entlang eines Wirtschaftsweges
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für Erstellung des Entwässerungsgrabens mit Durchlass an die Fa. Zimmer, Herschbach zu vergeben.