Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass gemäß den Straßenreinigungssatzungen der Ortsgemeinden sowie der Stadt Selters alle Grundstückeigentümer verpflichtet sind, die Straßen und Wege zu reinigen. Insbesondere sind auch Grasbewuchs am Gehweg und Bordstein zu entfernen. Weiterhin ist der Wuchs von Hecken, Sträuchern und Büschen so kurz zu halten, dass diese nicht in die öffentlichen Flächen, insbesondere Gehwege und Straßenkreuzungen hineinragen.
Die Pflichtwidrigkeiten hinterlassen für die jeweilige Kommune einen ungepflegten Eindruck.
Bei Behinderungen durch in den Gehweg wachsende Pflanzen sind Fußgänger sehr oft gezwungen auf die Fahrbahn auszuweichen, wobei es zu gefährlichen Situationen kommen kann. Auch der fließende Verkehr kann an Kreuzungen hierdurch behindert werden. Das muss nicht sein.
Die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes sind angewiesen, Kontrollen durchzuführen.
Wir bitten die Grundstückeigentümer, die Ihrer Verpflichtung noch nicht nachgekommen sind, um Beachtung.