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Unsere Verbandsgemeinde Selters Ww
Ausgabe 49/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises informiert

Durch das Land Reinland-Pfalz werden gemäß den Vorgaben der Verwaltungsvorschriften notwendige Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Sanierungsanlagen von Sportanlagen gefördert.

Die zuwendungsfähigen Kosten müssen in der Regel einen Betrag von 75.000 € überschreiten.

Zum 01. Februar eines Jahres sind der Kreisverwaltung Projekte, für die eine Landeszuweisung beantragt werden soll, anzumelden. In der Anmeldung ist das Vorhaben kurz zu beschreiben. Außerdem sind eine vorläufige Kostenschätzung und ein vorläufiger Finanzierungsplan, gegebenenfalls auch eine Planungsskizze, beizufügen.

Die Landkreise legen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bis zum 01. März eines Jahres eine Gesamtliste der Anmeldungen vor.

Ausführungsreife Planungsunterlagen sind für die Projektmeldung noch nicht erforderlich. Diese sollen jedoch für die Sitzung des Sportstättenbeirates vorliegen. Der Sportstättenbeirat nimmt zu den Vorhaben, für die eine Landeszuweisung beantragt wird, hinsichtlich der sportfachlichen Notwendigkeit und Dringlichkeit Stellung und ordnet die Vorhaben in einer Prioritätenliste. Der Sportstättenbeirat tagt in der Regel nur einmal im Jahr, regelmäßig kurz vor oder nach den Sommerferien.

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
- Kommunalaufsicht, Kultur und Sport -