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Unsere Verbandsgemeinde Selters Ww
Ausgabe 50/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises informiert:

Durch das Land Rheinland-Pfalz werden gemäß den Vorgaben der Verwaltungsvorschriften Sportanlagen-Förderung notwendige Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Sanierungsanlagen von Sportanlagen gefördert.

Ab dem kommenden Jahr setzt die Landesregierung ein klares Zeichen für den Sport in Rheinland-Pfalz. Mit einer Erhöhung der Förderquoten und der Anpassung der Kostenrichtwerte im Sportstättenbau reagiert das Land auf die gestiegenen Baukosten und unterstützt Kommunen sowie Vereine bei der Modernisierung ihrer Sportinfrastruktur.

Ab Januar 2025 können im Rahmen des Landesprogramms für den Sportstättenbau, bei dem in erster Linie Hallen, Plätze und Bäder gefördert werden, Bauprojekte von Kommunen, Sportvereinen und -verbänden mit zuwendungsfähigen Kosten von mehr als 100.000 Euro unterstützt werden – bisher lag diese Grenze bei 75.000 Euro.

Die Förderquote kann hierbei bis zu 50 statt bisher 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten betragen. Allerdings bleibt die Förderung bei größeren Projekten, wie Schwimmbädern oder Großspielfeldern, durch Kostenrichtwerte gedeckelt.

Im Rahmen des bestehenden Sonderprogramms, das gemeinsam mit den rheinland-pfälzischen Sportbünden abgewickelt wird, können kleinere bauliche Maßnahmen von Sportvereinen und -verbänden mit zuwendungsfähigen Kosten von 10.500 Euro bis nunmehr 100.000 Euro mit einer Förderung von bis zu 40 Prozent statt bisher 35 Prozent gefördert werden.

Auch im Sportförderprogramm „Land in Bewegung“ können kleine Sport- und Bewegungsanlagen im Freien bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten zwischen 10.500 Euro und 100.000 Euro auf Antrag der Kommunen mit bis zu 50 Prozent unterstützt werden.

Zum 01. Februar eines Jahres sind der Kreisverwaltung Projekte, für eine Landeszuweisung beantragt werden soll, anzumelden. In der Anmeldung ist das Vorhaben kurz zu beschreiben. Außerdem sind eine vorläufige Kostenschätzung und ein vorläufiger Finanzierungsplan, gegebenenfalls auch eine Planungsskizze, beizufügen.

Die Landkreise legen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bis zum 01. März eines Jahres eine Gesamtliste der Anmeldungen vor.

Ausführungsreife Planungsunterlagen sind für die Projektmeldung noch nicht erforderlich. Dies sollen jedoch für die Sitzung des Sportstättenbeirates vorliegen. Der Sportstättenbeirat nimmt zu den Vorhaben, für die eine Landeszuweisung beantragt wird, hinsichtlich der sportfachlichen Notwendigkeit und Dringlichkeit Stellung und ordnet die Vorhaben in einer Prioritätenliste. Der Sportstättenbeirat tagt in der Regel nur einmal im Jahr, regelmäßig kurz vor oder nach den Sommerferien.

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Kommunalaufsicht, Kultur und Sport