Aufgrund der Grundsteuerreform werden die bislang geltenden Einheitswerte durch die neuen Grundsteuerwerte zum 01.01.2025 abgelöst. Aufgrund dessen erfolgt hiermit durch öffentliche Bekanntmachung die Aufhebung der bisher gültigen Grundsteuerbescheide kraft Gesetzes zum Ablauf des Jahres 2024. Zahlungen auf Basis des alten Bescheides sind somit nicht mehr zu leisten. Die Verbandsgemeindeverwaltung Selters versendet im Jahr 2025 Grundsteuerbescheide nach der dann gültigen Rechtsprechung.