Der Westerwaldkreis stellt auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Musik- und Theaterwesens zur Verfügung.
Wie in den Vorjahren können die Dachorganisationen der Westerwälder Musik- und Gesangvereine (Musikverbände und Chorverbände) Zuschüsse erhalten. Des Weiteren ist die Förderung der Jugendarbeit in Laien-Theaterensembles möglich.
Die Antragsvordrucke sowie die Richtlinien können bei der Kreisverwaltung in Montabaur (Frau Heike Kusber, Tel. 02602/124-514) angefordert werden.
Die Anträge sind bis spätestens 31.05.2024 mit dem Kassenbericht 2023 bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur einzureichen.