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Unsere Verbandsgemeinde Selters Ww
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Satzung der Verbandsgemeinde Selters zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgung

- Entgeltsatzung Wasserversorgung -

vom 08.02.2023

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2, 7, 13 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

Artikel I

1. § 12 Abs. 3 der Satzung erhält folgende Fassung:

„Von den entgeltsfähigen Kosten (§ 11) werden 29,87 v.H. als wiederkehrender Beitrag erhoben.“

2. § 18 Abs. 3 der Satzung erhält folgende Fassung:

„Von den entgeltsfähigen Kosten (§ 11) werden 70,13 v.H. als Benutzungsgebühr erhoben.“

Artikel II

Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Selters, 08.02.2023 — (DS) Klaus Müller
Bürgermeister

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO):

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.