Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2025 der Ortsgemeinde Sessenhausen liegt, gemäß § 97 I GemO, nach terminlicher Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herrn Erhan Evrem (Tel.: 02626/764-55) in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters während der Besucherzeiten zur Einsichtnahme für die Einwohner/innen aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen vom 28.02.2025 bis 14.03.2025 ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters durch die Einwohner/innen schriftlich einzureichen.