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Ausgabe 9/2025
Aus Stadt und Gemeinden
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Haushaltssatzung 2025 der Ortsgemeinde Rückeroth

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat mit Verfügung vom 12.02.2025, Abt. / Az. 2B22-1182-901-10 von der nachstehend aufgeführten Satzung Kenntnis genommen, sie - soweit genehmigungspflichtige Teile in der Haushaltssatzung enthalten sind – genehmigt und gegen die nicht genehmigungspflichtigen Teile der Satzung keine Bedenken gemäß § 24 Absatz 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) erhoben.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 liegt in der Zeit vom 28.02.2025 bis 10.03.2025 in der Verbandsgemeinde Selters zu jedermanns Einsicht, nach terminlicher Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Mangel (Tel.: 02626/764-56), offen aus.

Eine weitere Ausfertigung liegt beim Ortsbürgermeister, nach vorheriger Terminabsprache, zur Einsichtnahme bereit.

Rückeroth, 20.02.2025
gez. Bodo Weinmann, Ortsbürgermeister

Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Rückeroth für das Jahr 2025 vom 20.02.2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  724.295 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 778.945 €

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf  — -54.650 €

2. im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf  — -6.900 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 219.500 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 709.600 €

Saldo aus den Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  — -490.100 €

Saldo aus den Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  — 497.000 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:

zinslose Kredite auf

0,00 €

verzinste Kredite auf

0,00 €

zusammen Kredite auf

0,00 €

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 €.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 0,00 €.

§ 5

Steuersätze

Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A

345 v.H.

- Grundsteuer B

465 v.H.

- Gewerbesteuer

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

- für den ersten Hund

30 €

- für den zweiten Hund

50 €

- für jeden weiteren Hund

70 €

- für den ersten gefährlichen Hund

240 €

- für den zweiten gefährlichen Hund

400 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

560 €

§ 6

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 500 € überschritten sind.

§ 7

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.

des Vorvorjahres

3.460.040,34 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. Vorjahres

3.355.560,34 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Haushaltsjahres

3.300.910,34 €

56244 Rückeroth, den 20.02.2025
(Siegel)
Bodo Weinmann, Ortsbürgermeister

Genehmigungsvermerk der Aufsichtsbehörde:

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Rückeroth für das Haushaltsjahr 2025 werden keine Bedenken erhoben.

Montabaur, den 12.02.2025
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. / Az. 2B22-1182- 901-10
Im Auftrag
Gez. Kerstin Kober