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Wir über uns - Verbandsgemeinde Wallmerod
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verbandsgemeinde Wallmerod

Nachfolgend möchten wir Sie über den Härtebereich des Trinkwassers in der Verbandsgemeinde Wallmerod informieren.

Das Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) vom 29. April 2007 sieht eine Einteilung des Trinkwassers in drei Härtebereiche vor:

- Härtebereich weich: weniger als 1,5 mmol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH)

- Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 mmol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)

- Härtebereich hart: mehr als 2,5 mmol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)

Die Härtebereiche beruhen auf europäischen Recht; die EG-Detergenzien-Verordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierempfehlungen für diese drei Härtebereiche.

In den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Wallmerod entspricht das Trinkwasser nachfolgenden Härtebereichen:

Weitere Hinweise zur Trinkwasserqualität in der Verbandsgemeinde Wallmerod finden Sie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wallmerod unter folgendem Link: https://geoportal-wasser.rlp-umwelt.de/servlet/is/8920/.