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Wir über uns - Verbandsgemeinde Wallmerod
Ausgabe 1/2025
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Stellenausschreibung

Bei der Verbandsgemeinde Wallmerod ist die Stelle der/des

hauptamtlichen
Bürgermeisterin/Bürgermeisters

wegen Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers zum 01.01.2026 zu besetzen. Die Verbandsgemeinde Wallmerod besteht aus 21 Ortsgemeinden mit rund 14.900 Einwohnern. Sie liegt in reizvoller Mittelgebirgslandschaft des südlichen Westerwaldkreises in unmittelbarer Nachbarschaft des Naturparks Nassau.

Verwaltungssitz ist die rund 1.500 Einwohner zählende Ortsgemeinde Wallmerod; sie ist im Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald als Grundzentrum ausgewiesen.

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 04. Mai 2025, unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Wallmerod für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt (Urwahl). Hat bei dieser Wahl keine/kein Bewerberin/Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, dem 18. Mai 2025 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes für Rheinland-Pfalz ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zur/zum hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen A16/B2 zugeordnet. Darüber hinaus wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Bewerben sollten sich engagierte und verantwortungsbewusste Persönlichkeiten, die mit den Ortsgemeinden und Entscheidungsgremien vertrauensvoll zusammenarbeiten und in der Lage sind, die Verwaltung als modernes Dienstleistungsunternehmen wirtschaftlich und bürgernah zu führen.

Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/als Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich.

Die Frist zur Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages läuft am Montag, dem 17. März 2025 um 18.00 Uhr (Ausschlussfrist) ab. Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 24. Februar 2025 in der Heimat- und Bürgerzeitung der Verbandsgemeinde Wallmerod „Wir über uns“ veröffentlicht.

Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erteilt werden, dass den Parteien und Wählergruppen des Verbandsgemeinderates die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben und Einsicht in die weiteren Unterlagen gewährt wird. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die ordnungsgemäße Einreichung der Bewerbung keinen Einfluss.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden in einem verschlossenen Briefumschlag erbeten bis zum 14. Februar 2025 (keine Ausschlussfrist) an:

Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod

- Wahl Bürgermeister/in –

Gerichtsstraße 1

56414 Wallmerod