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Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Az: 7/70-3500/22-77-09

Öffentliche Bekanntmachung

gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Firma SIBELCO Deutschland GmbH, Sälzerstraße 20 in 56235 Ransbach-Baumbach, beantragt gemäß § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31.07.2009, (BGBl. I Nr. 51, S. 2585 ff.) in der derzeit gültigen Fassung eine Plangenehmigung zur Beseitigung eines Angelteichs im Zusammenhang mit der Erweiterung des Tontagebaus „Petschmorgen“ in der Gemarkung Niederahr, Flur 35, Flurstück 2905/4 und Flur 16, Flurstücke 1120, 1126/2, 1126/4 und 1172/1.

Das Vorhaben ist entsprechend § 7 Abs. 1 des UVPG vom 24.02.2010 (BGBl. Teil I S. 94) in der aktuellen Fassung in Verbindung mit Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG (Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben) einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles zu unterziehen.

Eine im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens erfolgte derartige Vorprüfung hat ergeben, dass die beantragte Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG haben kann. Ein Ersatzgewässer wurde bereits 2018 hergestellt, sodass mit erheblichen nachteiligen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts nicht zu rechnen ist. Es besteht somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 des UVPG wird demnach bekannt gemacht, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach erfolgter allgemeiner Vorprüfung des Einzelfalls unterbleibt.

Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

Montabaur, den 28. Februar 2023 — Im Auftrag:
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises — Olaf Glasner, Amtsrat