Die Verbandsgemeinde wendet sich mit einer Bitte an alle Hundehalter:
Leinen Sie Ihren Hund an und beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners!
Hundehalter müssen ihre Vierbeiner beim Gassi gehen innerhalb bebauter Ortslagen anleinen. Außerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. In besonders sensiblen Bereichen wie Kinderspielplätzen gilt für Hunde: „Wir müssen draußen bleiben".
Außerdem sind Hundehalter verpflichtet, den Hundekot auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen unaufgefordert zu entfernen.
Diese Punkte regelt bereits seit dem 01.06.2005 eine Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich der Verbandsgemeinde Wallmerod. Das Regelungswerk wurde notwendig, weil sich viele Menschen von den freilaufenden Hunden bedroht fühlen und um die Bevölkerung vor den berüchtigten „Tretminen" zu schützen. Wer gegen die Gefahrenabwehrverordnung verstößt, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen.
Wir bedanken uns recht herzlich bei allen Hundehaltern, auch im Namen aller Bürgerinnen und Bürger, für die Einhaltung der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Wallmerod.