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Wir über uns - Verbandsgemeinde Wallmerod
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verbandsgemeinde Wallmerod

vom 20.03.2023

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung, in der derzeit geltenden Fassung, am 23.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde vom 09.03.2023 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und

Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionskrediten auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt

auf:  —  3.000.000 Euro.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser auf  — 520.600 Euro

Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser auf  — 1.336.700 Euro

zusammen auf:  — 1.857.300 Euro

2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser auf  — 1.500.000 Euro

Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser auf  — 1.500.000 Euro

zusammen auf:  — 3.000.000 Euro

3. Verpflichtungsermächtigungen

Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser auf  — 0 Euro

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen —  0 Euro

Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser auf —  0 Euro

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen  — 0 Euro

zusammen auf: —  0 Euro

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der einmaligen und laufenden Entgelte nach dem Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit den Bestimmungen der Entgeltssatzung Wasserversorgung und der Entgeltssatzung Abwasserbeseitigung werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt.

Niederschlags-wasser

1. einmalige Beiträge

- je m² gewichtete

Grundstücksfläche

- je m² gewichtete

Grundstücksfläche (Abflußfläche)

10,66 €

2. wiederkehrende Beiträge

- für die ersten zwei

Wohneinheiten

- für jede weitere Wohneinheit

- je Einwohnergleichwert

- je m² gewichtete

Grundstücksfläche

- je m² gewichtete

Grundstücksfläche (Abflußfläche)

0,50 €

a) Betriebszweig Wasserversorgung

Das Aufkommen des wiederkehrenden Beitrages Wasser soll durchschnittlich 40 % der entgeltsfähigen Kosten abdecken (§ 12 Abs. 3 Entgeltssatzung Wasserversorgung).

b) Betriebszweig Abwasserbeseitigung - Schmutzwasser

Gegenstand der Kalkulation des wiederkehrenden Beitrages Schmutzwasser sind die fixen Kosten der Kostenstellen Mechanik Biologie und Schlammbehandlung für die Schmutzwasserbeseitigung

(§ 13 Abs. 3 Satz 2 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung).

Betriebszweig Wasserversorgung

3. Benutzungsgebühren

Frischwasser

- Mengengebühr

2,10 € / m³

- für Fäkalschlammabfuhr aus nicht ans Kanalnetz angeschlossene Abwassergruben und geschlossenen Sammelgruben für Schmutzwasser

- Abwasserabgabe für Kleineinleiter

4. Bauwasserpauschale

Die Bauwasserpauschale nach § 25 Entgeltsatzung Wasserversorgung beträgt ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung von Bauwasser bis zum Einbau einer

Messeinrichtung pro Monat:  — 12,00 €

Bei der Zeitberechnung wird auf volle Monate abgerundet.

Betriebszweig Wasserversorgung

Betriebszweig

Abwasserbeseitigung

5. Aufwendungsersätze

Frischwasser

Schmutzwasser

- nach § 27 Abs. 1 S. 2 Entgeltsatzung

Wasserversorgung

bei DN 32

16,00 € / lfm

bei DN 40

18,00 € / lfm

bei DN 50

20,00 € / lfm

- nach § 27 Abs. 1 S. 3 Entgeltsatzung

Wasserversorgung

bei Qn

2,5 390,00 €

bei Qn

6 800,00 €

- nach § 27 Abs. 4 Entgeltsatzung

Wasserversorgung

2.500,00 €

- nach § 28 Abs. 4 Entgeltsatzung

Abwasserbeseitigung

3.500,00 €

- nach § 28 Abs. 2 Satz 2 Entgeltsatzung

Abwasserbeseitigung

1.450,00 €

6. Kostenanteile für Straßenentwässerung

- laufende Kostenanteile der Ortsgemeinden für Niederschlagswasser von

gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen für 2023 —  0,79 € / m²

- Erstmalige Herstellung / Investitionskostenanteile der Ortsgemeinden für Niederschlagswasser

von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen für 2023 —  20,77 € / m²

- Erneuerung / Investitionskostenanteile der Ortsgemeinden für Niederschlagswasser

von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen für 2023

a) Offene Bauweise  — 21,78 € / m²

b) Grabenlose Bauweise  — 7,92 € / m²

7. Umsatzsteuern

Zu den Entgelten Nr. 1 bis 5 kommen beim Betriebszweig Wasserversorgung die jeweils gesetzlich festgelegten Umsatzsteuern hinzu.

8. Vorauszahlungen

Zu den Entgelten Nr. 1 bis 3, 5 und 6 werden Vorauszahlungen erhoben.

§ 7 Verbandsgemeindeumlage

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.

Der Umlagesatz wird auf  — 33,00 %

festgesetzt.

§ 8 Sonderumlage Revierdienst

Nach der Kommunalisierung des Revierdienstes gem. § 28 Landeswaldgesetz (LWaldG) vom 30.11.2000 (GVBL. S. 504) in der derzeit gültigen Fassung, und der Aufgabenübernahme durch die Verbandsgemeinde Wallmerod wird für die nicht durch Kostenerstattung des Landes gedeckten Personalaufwendungen der Revierbeamten eine Sonderumlage nach § 26 Abs. 2 Satz 1 LFAG

in Höhe von  — 119.780 Euro

erhoben.

§ 9 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug  — 9.524.801 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt  — 9.526.586 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt  — 9.814.950 Euro

§ 10 Elternbeitrag Betreuende Grundschulen

Der monatliche Elternbeitrag für die Nutzung der Betreuenden Grundschulen nach § 4 Abs. 6 der Satzung über die unterrichtsergänzenden Betreuungsangebote an den Grundschulen in der Verbandsgemeinde Wallmerod und die Erhebung von Elternbeiträgen vom 14.07.2016 wird für das Jahr 2023 auf  — 20,00 Euro

festgesetzt.

§ 11 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall  — 30.000 Euro

überschritten sind.

§ 12 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von  — 20.000 Euro

sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 13 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird in 0 Fällen zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 3 Fällen zugelassen.

§ 14 Leistungszulagen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42 a des Bundesbesoldungsgesetzes an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:

1. für Leistungsstufen  — 0 Euro

2. für Leistungsprämien und Leistungszulagen  — 0 Euro

§ 15 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Wallmerod, den 20.03.2023 (Siegel) — 
Verbandsgemeinde — Klaus Lütkefedder
Wallmerod — Bürgermeister

Genehmigungsvermerke der Aufsichtsbehörde:

Der in § 5 Nr. 1 der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wallmerod für Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke) auf 1.857.300 € festgesetzte Gesamtbetrag der verzinsten Kredite wird gemäß § 80 Abs. 3 i. V. m. § 103 Abs. 2 GemO aufsichtsbehördlich genehmigt.

Von dem Gesamtbetrag der Kredite entfallen 520.600 € auf den Betriebszweig Wasserversorgung und 1.336.700 € auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung.

Die Einzelgenehmigung gemäß § 103 Abs. 4 Nr. 2 GemO behalten wir uns nicht vor.

Gegen die nicht genehmigungspflichtigen Bestimmungen der Haushaltssatzung oder die Festsetzungen des Haushaltsplans der Verbandsgemeinde Wallmerod einschließlich seiner Bestandteile werden keine kommunalaufsichtlichen Bedenken geltend gemacht.

Montabaur, den 09.03.2023 — 
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises — Achim Schwickert,
Abt./Az. 2 B/22-1182-901-00 — Landrat

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 27.03.2023 bis Dienstag, 04.04.2023 während der Dienststunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, Zimmer 114, öffentlich aus.

Wallmerod, den 20.03.2023 (Siegel) — 
Verbandsgemeinde — Klaus Lütkefedder,
Wallmerod — Bürgermeister

Gemäß § 24 Absatz 6 Satz 4 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gelten gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Wallmerod, den 20.03.2023 (Siegel) — 
Verbandsgemeinde — Klaus Lütkefedder,
Wallmerod — Bürgermeister