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Wir über uns - Verbandsgemeinde Wallmerod
Ausgabe 13/2025
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„Leben im Dorf“

Mittelabruf 2024 nur noch bis zum 31.03.2025 möglich!

Für alle bereits bewilligten Förderobjekte wird auf den Ablauf der Mittelabruffrist für das Jahr 2024 zum 31. März 2025 hingewiesen.

Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen bitte umgehend bei der Verwaltung ein.

Nach dem 31.03.2025 ist ein Mittelabruf für das Jahr 2024 nicht mehr möglich.

Weitere Infos zum Förderprogramm und den Förderrichtlinien finden Sie auch unter

www.lebenimdorf.de