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Wir über uns - Verbandsgemeinde Wallmerod
Ausgabe 15/2024
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Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 04.04.2024

TOP 1: Mitteilungen des Bürgermeisters

Ehrenamtspreis

Gerade eben wurde der Ehrenamtspreis der Verbandsgemeinde Wallmerod 2024 verliehen. Auch in diesem Jahr konnten wieder drei herausragende Persönlichkeiten bzw. Gruppen ausgezeichnet werden: Udo Kegler aus Herschbach; Norbert Wagenbach aus Hundsangen sowie die „Molsberger Rentnertruppe“. Mein Dank gilt aber allen, die sich ehrenamtlich engagieren, sei es in Vereinen, Gruppierungen oder in der Nachbarschaftshilfe. Mein besonderer Dank gilt den Kameraden und Kameradinnen der Feuerwehren und der Rettungsdienste, die rund um die Uhr zum Wohle der Bevölkerung bereitstehen. Sie alle leisten einen unverzichtbaren Beitrag, um den Zusammenhalt in der Gesellschaft dauerhaft sicherzustellen.

Krisenvorsorge

- Notstromversorgung

Zwischenzeitlich wurden die stationären Notstromaggregate für die beiden Feuerwehrgerätehäuser in Meudt und Wallmerod sowie für den Hochbehälter Z II der VG-Werke ausgeliefert. Auf dem Parkplatz vor dem Rathaus wurde die Einhausung errichtet und das bereits vorhandene Notstromaggregat für das Rathaus heute eingebaut. Die Aufträge für die elektrischen Anschlüsse sind erteilt und werden nun schrittweise umgesetzt.

- Notfallplatz/-treffpunkte

Seit 14 Tagen laufen die Arbeiten zur Errichtung des Notfallplatzes im Bereich zentrale Sportanlage. Mit den Ortsgemeinden Wallmerod und Molsberg wurde vereinbart, dass dies dann auch der Notfalltreffpunkt für die Ortsgemeinden sein soll.

Bisher haben insgesamt 6 Ortsgemeinden die Förderung des Westerwaldkreises für Notfalltreffpunkte im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit beantragt.

- Starkregenvorsorge

In Abstimmung mit der SGD Nord wurden für die VG Wallmerod 4 Bereiche festgelegt, für die Starkregenkonzepte erstellt werden sollen. Diese orientieren sich nicht strikt an den Gemeindegrenzen sondern an den topographischen Gegebenheiten. Das erste Konzept für den Bereich westlich der B255, also die Gemeinden Niederahr, Oberahr, Ettinghausen, Kuhnhöfen und Arnshöfen wurde beauftragt. Die weiteren Konzepte werden zeitnah ausgeschrieben.

Straßenbaumaßnahmen

- Gemeindestraße zwischen Wallmerod Bhf. und Bilkheim

Die Bauarbeiten für die Gemeinschaftsmaßnahme der Ortsgemeinden Wallmerod und Bilkheim mit den VG-Werken beginnt am 08. April 2024. Ab diesem Zeitpunkt ist die Straße voll gesperrt, Umleitungen sind ausgeschildert. Im Verlauf der Bauarbeiten wird der Zugang zum Dörrbach und die Zufahrt zur Tonverladung am Bahnhof Wallmerod sichergestellt.

- L 317 Ortsdurchfahrt Steinefrenz Bahnhof

Der LBM hat die Erneuerung der Landestraße zwischen Steinefrenz Bhf. und der Kreuzung Steinefrenz/Weroth in 2 Bauabschnitten geplant. Im Zuge dieser Maßnahme ist im Bereich der Ortsdurchfahrt ein Radweg vorgesehen und seitens der Ortsgemeinde werden die Gehwege hergestellt. Die VG-Werke werden sich mit der Erneuerung von Kanal- und Wasserleitung an der Gemeinschaftsmaßnahme beteiligen. Sofern die Mittel des Landes freigegeben werden, kann die Maßnahme nach den Sommerferien umgesetzt werden.

Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge

Das Land Rheinland-Pfalz hat im Jahr 2020 die Einführung der wiederkehrenden Beiträge für den Straßenausbau in den Ortslagen beschlossen. Dazu mussten in allen Ortsgemeinden Abrechnungsgebiete festgelegt, Informationsveranstaltungen durchgeführt und entsprechende Satzungen erlassen werden. Dies war mit erheblichem Aufwand in der Verwaltung verbunden, ist aber nun abgeschlossen. In 19 von 21 Ortsgemeinden wurden die wiederkehrenden Beiträge bereits eingeführt. In den letzten beiden Gemeinden stehen die Beschlussfassungen in den nächsten Wochen auf der Tagesordnung der Ortsgemeinderäte.

Legalisierung des Cannabis-Konsums

Auch Bundesgesetze haben unmittelbare Auswirkungen vor Ort. So hat das Gesetz zur Legalisierung des Cannabis-Konsums, dass passenderweise zum 1. April in Kraft getreten ist, schon einige Zeitgenossen veranlasst, in öffentlichen Bereichen „Kiffer-Partys“ zu veranstalten.

Zur Klarstellung weise ich darauf hin, dass der Cannabis-Konsum im öffentlichen Bereich, insbesondere im Umfeld von Kindergärten, Schulen, Spielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportanlagen untersagt ist. Verstöße werden seitens der Verwaltung konsequent angezeigt und können mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Wir überlegen derzeit, ob wir an geeigneten Stellen entsprechende Hinweisschilder anbringen sollten.