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Wir über uns - Verbandsgemeinde Wallmerod
Ausgabe 15/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wallmerod für das Jahr 2026 vom 18.12.2025

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

13.035.370 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

13.034.040 Euro

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

1.330 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

1.368.570 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.516.260 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

5.385.800 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-2.869.540 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten auf

1.500.970 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.500.970 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

1.800.010 Euro

Zusammen auf

1.800.010 Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

3.000.000 Euro

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf

3.662.520 Euro

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

1.

der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser auf

756.400 Euro

Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser auf

1.472.000 Euro

zusammen auf

2.228.400 Euro

2.

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser auf

1.500.000 Euro

Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser auf

1.500.000 Euro

zusammen auf

3.000.000 Euro

3.

Verpflichtungsermächtigungen

Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser auf

0 Euro

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite

aufgenommen werden müssen

0 Euro

Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser auf

0 Euro

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite

aufgenommen werden müssen

0 Euro

zusammen auf

0 Euro

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der einmaligen und laufenden Entgelte nach dem Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit den Bestimmungen der Entgeltsatzung Wasserversorgung und der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt.

a) Betriebszweig Wasserversorgung

Das Aufkommen des wiederkehrenden Beitrages Wasser soll durchschnittlich 40 % der entgeltsfähigen Kosten abdecken (§ 12 Abs. 3 Entgeltsatzung Wasserversorgung).

b) Betriebszweig Abwasserbeseitigung – Schmutzwasser

Gegenstand der Kalkulation des wiederkehrenden Beitrages Schmutzwasser sind die fixen Kosten der Kostenstellen Mechanik Biologie und Schlammbehandlung für die Schmutzwasserbeseitigung (§ 13 Abs. 3 Satz 2 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung).

6. Kostenanteile für Straßenentwässerung

- laufende Kostenanteile der Ortsgemeinden für Niederschlagswasser von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen für 2026

0,79 € / m²

- Erstmalige Herstellung / Investitionskostenanteile der Ortsgemeinden für Niederschlagswasser von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen für 2026

20,77 € / m²

- Erneuerungen / Investitionskostenanteile der Ortsgemeinde für Niederschlagswasser von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen für 2026

a)  Offene Bauweise

21,78 € / m2

b)  Grabenlose Bauweise

7,92 € / m2

7. Umsatzsteuern

Zu den Entgelten Nr. 1 bis 5 kommen beim Betriebszweig Wasserversorgung die jeweils gesetzlichen festgelegten Umsatzsteuern hinzu.

8. Vorauszahlungen

Zu den Entgelten Nr. 1 bis 3, 5 und 6 werden Vorauszahlungen erhoben.

§ 7

Verbandsgemeindeumlage

Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 34 v. H. festgesetzt.

§ 8

Sonderumlage Revierdienst

- Entfällt –

§ 9

Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 beträgt

9.609.190 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. 2025 beträgt

9.620.245 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. 2026 beträgt

9.621.575 Euro

§ 10

Elternbeitrag Betreuende Grundschulen

Der monatliche Elternbeitrag für die Nutzung der betreuenden Grundschulen nach § 4 Abs. 6 der Satzung über die unterrichtsergänzenden Betreuungsangebote an den Grundschulen in der Verbandsgemeinde Wallmerod und die Erhebung von Elternbeiträgen vom 14.07.2016 wird für das Jahr 2026 auf 20 € festgesetzt.

§ 11

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 25.000 Euro überschritten sind.

§ 12

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 25.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen

§ 13

Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wird in 0 Fällen zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 2 Fällen zugelassen.

§ 14

Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetztes an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:

1. für Leistungsstufen

0 Euro

2. für Leistungsprämien und Leistungszulagen

0 Euro

§ 15

Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Verbandsgemeinde Wallmerod, den 08.04.2026
Klaus Lütkefedder
(Bürgermeister)
(Siegel)

Stellungnahme der Aufsichtsbehörde:

Gegen die nicht genehmigungspflichtigen Bestimmungen der Haushaltssatzung 2026 oder die Festsetzungen des Haushaltsplans der Verbandsgemeinde Wallmerod einschließlich seiner Bestandteile werden keine kommunalaufsichtlichen Bedenken geltend gemacht.

Montabaur, den 02.03.2026
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. / AZ: 2B22-1182-901-00
Im Auftrag: gez. Achim Schwickert

Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme

vom Montag, den 13.04.2026 bis Dienstag, den 21.04.2026

während den Dienststunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, Zimmer 117, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Absatz 6 Satz 4 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeinde Wallmerod, den 08.04.2026
Klaus Lütkefedder
(Bürgermeister)
(Siegel)