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Wir über uns - Verbandsgemeinde Wallmerod
Ausgabe 16/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verbandsgemeinde Wallmerod

der Unteren Landwirtschaftsbehörde über genehmigungsbedürftige Verkaufsfälle von Landwirtschaftsflächen

Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Steinefrenz

Flur 5

Nr.83

Landwirtschaftsfläche, Im alten Hof

0,8420 ha

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Untere Landwirtschaftsbehörde, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur schriftlich bekunden.

Email: untere-landwirtschaftsbehoerde@westerwaldkreis.de