der Unteren Landwirtschaftsbehörde über genehmigungsbedürftige Verkaufsfälle von Landwirtschaftsflächen
Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Steinefrenz
| Flur 5 | Nr.83 | Landwirtschaftsfläche, Im alten Hof | 0,8420 ha |
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Untere Landwirtschaftsbehörde, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur schriftlich bekunden.