Der Sommer ist die Zeit, wo draußen in der Natur die notwendigen Pflegearbeiten anfallen. Für viele gibt es keine schönere Freizeitbeschäftigung, als den eigenen Garten zum Paradies zu gestalten. Hierbei sollte man jedoch wissen, dass es mehrere Punkte gibt, denen Beachtung zu schenken ist. Auszugsweise möchten wir nachfolgend einige aufführen:
Rasenmähen und Gebrauch von Gartenmaschinen:
Nach den geltenden Lärmschutzvorschriften dürfen motorbetriebene Rasenmäher, sowohl Elektro- als auch Verbrennungsmotor, nur werktags von 7 bis 13 Uhr und von 15 bis 20 Uhr benutzt werden. Dieses Verbot gilt sinngemäß für alle im Haus und Hof benutzten motorbetriebenen Maschinen und Geräte. Besonders lärmintensive Geräte wie z.B. motorbetriebene Laubbläser, -sammler oder Freischneider dürfen zudem von 17 bis 9 Uhr nicht betrieben werden.
Straßen- und Grundstücksreinigung:
Nach den geltenden Straßenreinigungssatzungen der jeweiligen Ortsgemeinde ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, sein Grundstück in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu halten. Hierzu zählt nicht nur die regelmäßige Straßenreinigung, sondern auch der Überhang und Überwuchs der Sträucher und Äste sind auf die Grundstücksgrenze zurück zu schneiden. Überdies sollte das regelmäßige Mähen nicht vergessen werden. Dies gilt insbesondere für unbebaute Grundstücke.
Abfallentsorgung:
Die Grün- bzw. die Abfallentsorgungen haben nicht auf anderen Grundstücken, im Wald oder auf dem Feld zu erfolgen. Nutzen Sie bitte die gemeindlichen Grünschnittplätze (natürlich nur die der eigenen Gemeinde) oder die Abfuhrtermine der WAB.